Prüfraum
Prüfraum Digitale Leistungserhebungen am Gymnasium

Datenschutzerklärung

Fassung vom 22.09.2026

1. Verantwortlicher

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Leistungserhebung ist die jeweilige Schule verantwortlich. Sie entscheidet, welche Prüfungen stattfinden, welche Daten aus ihrer Schulverwaltung übernommen werden und wie lange Ergebnisse aufbewahrt werden.

Der Betreiber der Plattform verarbeitet diese Daten im Auftrag der Schule (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO):

Wilfried Trinkl
Leonrodstr. 30
80636 München
info@pruefraum.de

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO und des § 38 BDSG liegen beim Betreiber nicht vor. Ihre Schule hat eine eigene Datenschutzbeauftragte oder einen eigenen Datenschutzbeauftragten – diese Stelle ist für Sie zuständig.

Für Fragen zu Ihren Daten wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Schule. Sie ist Ihre Ansprechstelle und kann Auskunft, Berichtigung oder Löschung veranlassen.

2. Diese Website

Für die öffentlichen Seiten unter www.pruefraum.de – Startseite, Impressum, diese Erklärung, Anmeldeseite und Gerätetest – ist der Betreiber selbst verantwortlich, nicht eine Schule.

Beim Aufruf einer Seite protokolliert der Webserver aus technischen Gründen IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse und die Angaben, die Ihr Browser übermittelt. Diese Protokolle dienen dem sicheren Betrieb und der Fehlersuche, werden nicht zu Personen ausgewertet und laufend überschrieben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 BayDSG.

Ein Cookie wird nur gesetzt, soweit es für den Betrieb der Seite erforderlich ist (Sitzungskennung, Schutz vor gefälschten Formularsendungen). Es enthält keine Angaben zu Ihrer Person und wird beim Schließen des Browsers ungültig. Analysedienste, Reichweitenmessung, Einbindungen von Dritten und Werbung setzen wir nicht ein – deshalb gibt es hier auch kein Einwilligungsbanner.

Kontaktformular

Senden Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht, werden Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und der Text der Nachricht als E-Mail an den Betreiber übermittelt. Sie werden ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet und nicht in der Plattform gespeichert; es entsteht also kein Datensatz neben der E-Mail. Die Nachricht wird gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Rückfragen mehr zu erwarten sind.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO: Ohne die Angaben lässt sich eine Anfrage nicht beantworten. Die Angabe ist freiwillig; Sie können uns ebenso unmittelbar per E-Mail schreiben.

3. Was die Prüfungs-App verarbeitet

Die App wird auf schulischen Tablets oder – wo die Schule das zulässt – auf eigenen Geräten verwendet. Sie hat ohne einen von der Aufsicht ausgeteilten Zugangscode keine Funktion. Ein persönliches Nutzerkonto für Prüflinge gibt es nicht.

Daten Zweck
Zugangscode der Prüfung Zuordnung des Geräts zur richtigen Prüfung und zur richtigen Person. Der Code wird von der Aufsicht ausgeteilt.
Vor- und Familienname, Klasse Anzeige auf dem Gerät, damit erkennbar ist, wessen Prüfung bearbeitet wird. Die Angaben stammen aus der Schulverwaltung der Schule, nicht aus einer Eingabe in der App.
Bearbeitete Antworten Grundlage der Bewertung. Sie werden zunächst auf dem Gerät gespeichert und übertragen, sobald eine Verbindung besteht – damit ein Netzausfall keine Prüfung unterbricht.
Gerätekennung Bindung einer Prüfung an ein Gerät. Sie verhindert, dass eine Prüfung gleichzeitig auf mehreren Geräten bearbeitet wird. Ein Gerätewechsel – etwa bei einem Defekt – ist möglich und wird protokolliert.
Uhrzeit des Geräts Erkennung falsch gestellter Geräteuhren. Maßgeblich für die Bearbeitungszeit ist ausschließlich die Serverzeit.
Fassung der zugelassenen Hilfsmittel Prüfung, ob das Gerät die für diese Prüfung nötigen Hilfsmittel bereithält.

Die App verwendet keine Analysedienste, kein Tracking und keine Werbung. Sie stellt während der Bearbeitung keine Verbindung zu Dritten her. Ein Standortzugriff findet nicht statt.

Aufsichtsprotokoll

Zur Sicherung der Prüfungsbedingungen wird protokolliert, wann eine Prüfung begonnen und abgegeben wurde und wann die App während der Bearbeitung verlassen und wieder aufgerufen wurde. Die Aufsicht kann diese Ereignisse sehen. Erfasst wird der Zeitpunkt, nicht der Inhalt: Welche andere Anwendung verwendet wurde, wird nicht ermittelt und kann von der App nicht ermittelt werden.

Ebenfalls protokolliert werden ein Gerätewechsel, eine auffällige Geräteuhr und eine abweichende Fassung eines Hilfsmittels. Diese Einträge dienen dazu, im Nachhinein nachvollziehen zu können, was während einer Prüfung geschehen ist.

4. Was auf dem Gerät gespeichert wird

Aufgaben, zugehörige Bilder und die eigenen Antworten liegen während der Prüfung in einer Ablage innerhalb der App auf dem Gerät. Andere Anwendungen haben darauf keinen Zugriff. Nach der Abgabe und der vollständigen Übertragung werden diese Daten vom Gerät entfernt.

5. Was die Plattform darüber hinaus verarbeitet

Auf dem Server verarbeitet die Schule zusätzlich:

Die Daten jeder Schule liegen in einer eigenen Datenbank. Ein Zugriff über Schulgrenzen hinweg ist nicht vorgesehen.

6. Unterstützung durch KI-Dienste

Auf Wunsch der Schule kann die Lehrkraft sich beim Erstellen von Aufgaben und beim Korrigieren durch einen KI-Dienst unterstützen lassen. Dabei gilt:

Die Software ist an keinen bestimmten Anbieter gebunden: Sie kann Dienste ansprechen, die das Anthropic- oder das OpenAI-Protokoll verstehen – darunter auch Dienste, die innerhalb der Europäischen Union oder auf eigenen Servern betrieben werden. Ohne Konfiguration durch die Schule findet keine Verarbeitung durch einen KI-Dienst statt.

Welcher Dienst an Ihrer Schule verwendet wird, wo er verarbeitet und auf welcher Grundlage gegebenenfalls in ein Drittland übermittelt wird, erfahren Sie bei Ihrer Schule. Diese Angaben können nur dort gemacht werden, weil die Schule die Auswahl trifft und den Vertrag mit dem Anbieter schließt.

7. Rechtsgrundlagen

Die Durchführung und Bewertung von Leistungserhebungen ist Teil des schulischen Auftrags. Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO: Die Schulen dürfen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten verarbeiten. Dazu zählen ausdrücklich die Leistungsdaten der Schülerinnen und Schüler.

Welche Leistungsnachweise zu erheben sind, richtet sich nach der jeweiligen Schulordnung; die Führung und Aufbewahrung der Leistungsnachweise als Schülerunterlagen regeln § 37 und § 40 BaySchO. Für den gewährten Nachteilsausgleich gilt § 33 BaySchO.

Das Aufsichtsprotokoll (Abschnitt 3) dient der Sicherung ordnungsgemäßer Prüfungsbedingungen und ist damit Bestandteil derselben schulischen Aufgabe; es stützt sich auf Art. 85 Abs. 1 BayEUG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO. Erfasst wird nur, was zur Beurteilung der Prüfungsbedingungen nötig ist – kein Verhalten außerhalb der Prüfung.

Für die Konten der Lehrkräfte und der Verwaltung einschließlich der Zwei-Faktor-Anmeldung ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO; die Zwei-Faktor-Anmeldung setzt zugleich die Pflicht zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO um.

Für den Einsatz eines KI-Dienstes (Abschnitt 6) gilt dieselbe Grundlage, soweit die Unterstützung der Vorbereitung und Korrektur von Leistungserhebungen dient und keine personenbezogenen Daten übermittelt werden. Über den Einsatz und über eine etwaige Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union entscheidet die Schule.

8. Speicherdauer

Die Plattform ist kein Archiv. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der Leistungsnachweise erfolgt nicht in dieser Software, sondern über den Ausdruck: Das korrigierte Ergebnis-PDF und der Prüfungsbogen werden von der Schule ausgedruckt und wie eine herkömmliche Prüfungsarbeit abgelegt. Für schriftliche Leistungsnachweise beträgt die Frist zwei Jahre, gerechnet ab Ablauf des Schuljahres, in dem der Leistungsnachweis angefertigt wurde (§ 40 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 37 Satz 2 Nr. 2 BaySchO).

In der Plattform werden die Daten nur so lange vorgehalten, wie sie für Durchführung, Korrektur, Ausdruck und Einsichtnahme gebraucht werden. Über den Löschzeitpunkt entscheidet die Schule. Sobald die Ergebnisse ausgedruckt und an die Prüflinge zurückgegeben sind, kann die Schule die Prüfung mitsamt Antworten, Bewertungen und Protokolleinträgen entfernen. Der Betreiber löscht ausschließlich auf Weisung der Schule und bewahrt die Daten nicht darüber hinaus auf (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. e und g DSGVO).

Unabhängig davon wird der operative Datenbestand eines Schuljahres spätestens zum Ende des darauffolgenden Schuljahres gelöscht. Ein neues Schuljahr beginnt mit frischem Datenbestand; die Stamm- und Kursdaten werden ohnehin je Schuljahr neu aus der Schulverwaltung eingelesen.

Daten auf dem Gerät werden nach Abgabe und vollständiger Übertragung entfernt. Sicherungskopien der Datenbank werden verschlüsselt übertragen, getrennt vom Produktivsystem innerhalb Deutschlands aufbewahrt und nach 14 Tagen überschrieben; eine Löschung wirkt sich dort also mit dieser Verzögerung aus.

9. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist für bayerische Schulen der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz.

Richten Sie Anliegen bitte an Ihre Schule. Sie ist verantwortlich und kann uns anweisen, Daten zu berichtigen oder zu löschen. Nur für die öffentlichen Seiten dieser Website (Abschnitt 2) ist der Betreiber selbst Ihre Ansprechstelle.

10. Änderungen

Ändert sich die Verarbeitung, wird diese Erklärung angepasst. Die jeweils geltende Fassung ist unter dieser Adresse abrufbar.